Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist der offizielle, politisch korrekte Begriff für das, was man allgemein Entwicklungshilfe nennt. Der Begriff „Zusammenarbeit“ soll dabei das partnerschaftliche, gleichberechtigte Verhältnis zwischen „Geber“ und „Empfänger“ verdeutlichen. Inwieweit das die Realität widerspiegelt, hängt stark vom jeweiligen Politikfeld und natürlich vom Auge des Betrachters ab.
In der Entwicklungszusammenarbeit unterscheidet man staatlich finanzierte Projekte und von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), also nichtstaatlichen Organisationen, finanzierte Projekte. Im staatlichen Sektor ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen multilateraler und bilateraler EZ wichtig.
In der multilateralen EZ leisten Staaten Zahlungen an internationale Organisationen oder an Fonds und andere Institutionen, die dann wiederum über die Etablierung und Finanzierung von EZ-Programmen und -projekten entscheiden. Wichtige Organisationen in diesem Bereich sind die Programme der Vereinten Nationen (UNDP, UNEP, HABITAT) und die Sonderorganisationen, engl. specialized agencies, wie die WHO und insbesondere die Finanz-Sonderorganisationen Weltbank und der Internationale Währungsfonds. Darüber hinaus machen andere internationale Organisationen wie die OECD, die WTO oder die EU Entwicklungspolitik.
Bei der bilateralen EZ geht es um die direkte Kooperation zwischen einem Geber- und einem Empfängerland. Grundsätzlich kann das Geberland in bilateralen Zusammenhängen einen größeren Einfluss auf die Projektgestaltung und die Mittelverwendung nehmen. Daraus können Probleme entstehen, wenn Gelder wieder in das Geberland zurückfließen, weil z. B. Unternehmen aus dem Geberland mit Infrastrukturprojekten beauftragt werden.
Im Fall von Deutschland betrugen die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2008 nach Angaben der OECD 9,69 Milliarden Euro, damit liegt Deutschland weltweit auf Rang 3 hinter den USA und Frankreich. Die deutschen Ausgaben entsprechen einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 0,38 Prozent. Damit verfehlt Deutschland die von den Vereinten Nationen vorgegebene Marke von 0,7 mehr als deutlich. Auch von dem von der Bundesregierung selbst gesetzten Ziel eines Anteils von 0,51 Prozent ist das noch weit entfernt. 65 Prozent dieser 9,69 Milliarden fließen dabei in bilaterale Projekte. Um noch ein Gefühl von Größenordnungen zu vermitteln: Der Etat 2010 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der den Löwenanteil der EZ-Gelder bereitstellt, beträgt 6.07 Milliarden Euro. Der Gesamthaushalt aller Ministerien 2010 beträgt 327,7 Milliarden Euro, der Anteil des BMZ-Mittel am Bundeshaushalt beläuft sich also auf 1,85 Prozent.
Steffen Wagner